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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2005 - L 3 KA 48/04   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2005 - L 3 KA 48/04 (https://dejure.org/2005,97870)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.07.2005 - L 3 KA 48/04 (https://dejure.org/2005,97870)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - L 3 KA 48/04 (https://dejure.org/2005,97870)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 53/00 R

    Vertragsarzt - Voraussetzungen für die Erweiterung eines qualifikationsabhängigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2005 - L 3 KA 48/04
    Für die Erweiterung eines Zusatzbudgets hat das BSG (SozR 3-2500 § 87 Nr. 31) entschieden, dass ein derartiger Fall vorliegt, wenn die einzelne Praxis eine von der Typik der Arztgruppe nachhaltig abweichende Praxisausrichtung, einen besonderen Behandlungsschwerpunkt bzw. eine Konzentration auf die Erbringung von Leistungen aus einem Teilbereich des Fachgebiets aufweist, für das der Arzt zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist.

    Dabei geht der Senat davon aus, dass nach der Rechtsprechung des BSG (SozR 3-2500 § 87 Nr. 31) ein entscheidendes Indiz für eine ausreichende Spezialisierung ein gegenüber dem Durchschnitt der Fachgruppe signifikant erhöhter Anteil der maßgeblichen Leistungen am Gesamtpunktzahlvolumen in der Vergangenheit ist.

    Der "Versorgungsschwerpunkt" i.S. der Ziff. 4 der bis zum 30. Juni 1997 geltenden Vereinbarung zur Weiterentwicklung der Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (DÄ 1996, A-2815 f) war jedoch in erster Linie aus der besonderen Struktur der einzelnen Praxis abzuleiten, während der jetzt gemäß Ziff. 4.3 vorauszusetzende "Versorgungsbedarf" stärker auf objektive Kriterien in dem Sinne abstellt, dass ein bestimmtes Leistungsangebot einer Praxis unter Sicherstellungsaspekten erforderlich ist (BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 31).

  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 7/99 R

    Praxisbudgets der Kassenärztlichen Vereinigung, Gestaltungsfreiheit bei der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2005 - L 3 KA 48/04
    Wie das BSG wiederholt entschieden hat (SozR 3-2500 § 87 Nr. 23, Nr. 30 und Nr. 34), stehen diese Regelungen in Übereinstimmung mit höherrangigem Recht.

    Die soeben genannten Besonderheiten bei den Psychologischen Psychotherapeuten und bei den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten führen allerdings im Ergebnis dazu, dass die hier umstrittenen Praxisbudgets nicht die das Behandlungsspektrum der Arztgruppe typischerweise abdeckenden Leistungen umfassen, wie dies für die übrigen Praxisbudgets charakteristisch ist (vgl. hierzu BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 23).

  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 14/98 R

    Honorierung der zeitabhängigen und genehmigungsbedürftigen psychotherapeutischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2005 - L 3 KA 48/04
    Damit hat der Bewertungsausschuss dem Umstand Rechnung getragen, dass dieses Kapitel zeitabhängige Leistungen enthält (vgl. BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 33), die einer unkontrollierten Leistungsausweitung ohnehin nicht zugänglich sind, so dass eine Budgetierung nicht erforderlich war.
  • BSG, 24.09.2003 - B 6 KA 37/02 R

    Streitverfahren über Gültigkeit einer Regelung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2005 - L 3 KA 48/04
    Wie das BSG (SozR 4-2500 § 87 Nr. 3) mit überzeugender Begründung entschieden hat, kommt einem derartigen Bescheid, mit dem die KV über eine Berechnungsgröße der Honorarverteilung verbindlich vorab entscheidet, gegenüber gleichzeitig oder später ergehenden Honorarbescheiden eigenständige Bedeutung zu.
  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 40/99 R

    Orthopäde - Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Versorgung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2005 - L 3 KA 48/04
    Das BSG (SozR 3-2500 § 87 Nr. 26) hatte in diesem Zusammenhang gefordert, dass auf den als Versorgungsschwerpunkt geltend gemachten Leistungsbereich ein Anteil von zumindest 20 % der von der Praxis insgesamt abgerechneten Gesamtpunktzahl entfallen muss.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2004 - L 3 KA 502/02

    Berücksichtigung bedarfsabhängiger Zusatzbudgets bei der Bemessung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2005 - L 3 KA 48/04
    Für eine Erweiterung des Praxisbudgets kann im Ansatz nichts Anderes gelten (Senatsurteil vom 1. Dezember 2004 - L 3 KA 502/02 ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2007 - L 3 KA 366/03
    Dementsprechend waren die anteiligen Leistungsfrequenzen der EBM-Ziffern 890 bis 897 des Klägers nach der Rechtsprechung des Senats mit denjenigen der gesamten Fachgruppe der Psychologischen Psychotherapeuten (hier: mit schwerpunktmäßiger Verhaltenstherapie) zu vergleichen (Senatsurteil vom 27. Juli 2005 - L 3 KA 48/04).

    Der Senat (Urteil v. 27. Juli 2005 - L 3 KA 48/04 -) hat auf Grund dessen auch erwogen, ob für die hier beantragte Budgeterweiterung u. U. die Voraussetzungen einschlägig sind, die zum damaligen Zeitpunkt für eine Ausnahme von der Teilbudgetierung galten.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2009 - L 3 KA 50/07
    Dies hat das BSG a.a.O. zunächst für die Erweiterung eines Zusatzbudgets entschieden; später hat es diese Grundsätze aber auch für die Erweiterung des Praxisbudgets zugrunde gelegt (BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 12; ebenso Urteile des erkennenden Senats vom 1. Dezember 2004 - L 3 KA 502/02 - und vom 27. Juli 2005 - L 3 KA 48/04).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2007 - L 3 KA 49/04
    Für eine Erweiterung des Praxisbudgets gilt nach der ständigen Rechtssprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 01. Dezember 2004 - L 3 KA 502/02 und vom 27. Juli 2005 - L 3 KA 48/04) im Grundsatz nichts anderes.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2007 - L 3 KA 55/07
    Der vorliegende Sachverhalt ist jedoch anders zu beurteilen, weil die Antragstellerin mit ihrem Antrag auf Rückstufung in die Untergruppe 3 im Schreiben vom 7. Dezember 2006 eine abstrakte Regelung begehrt hat (vgl. hierzu BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 3 und Senatsurteil vom 27. Juli 2005 - L 3 KA 48/04).
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